Leistungen
Die Rechtsanwaltskanzlei Jochen Stöver bietet ihren Mandanten alle Leistungen an, die mit anwaltlicher Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Das beginnt bei dem persönlichen Beratungsgespräch, geht über die außerprozessuale und prozessuale Vertretung, bis hin zur Zwangsvollstreckung der erstrittenen Ansprüche.
Darüber hinaus bietet die Kanzlei Jochen Stöver schnell und unbürokratisch auch telefonisch fundierte Auskünfte. Die Kontaktmöglichkeit via Email ist in der Kanzlei Alltag. Ebenso ist es unproblematisch möglich, Mandate zu übernehmen, ohne vor Ort mit dem Mandanten gesprochen zu haben. Dies erfolgt durch Überlassung des vorhandenen Schriftverkehrs und der mandatsbezüglichen Unterlagen, sowie durch intensive fernmündliche Besprechungen in der entsprechenden Angelegenheit.
Das Leistungsspektrum im Einzelnen:
Allgemeines Zivilrecht, Bau- und Bauvertragsrecht, Mietrecht
Rechtsanwalt Jochen Stöver berät Verkäufer und Käufer von Immobilien, von der Gestaltung des Kaufvertrages und des Handwerkerauftrages über Architektenverträge bis zur Abrechnung und Gewährleistung. Dies kann auch die Beratung beim Abschluss von Mietverträgen für Vermieter und Mieter beinhalten sowie die Beratung bei Leistungsstörungen und Auseinandersetzungen bei Beendigung der Mietverträge.
Ehe- und Familienrecht
Rechtsanwalt Jochen Stöver berät Mandanten bei der Abfassung von Eheverträgen, bei der Trennung und Scheidung, in allen Fragen von Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht.
Das Familienrecht stellt seit Jahren einen wesentlichen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Mitglieder der Kanzlei dar. Dabei steht der Grundsatz der Prozessvermeidung hier ganz besonders im Vordergrund, nicht zuletzt wegen der immer mit dem Mandat einhergehenden emotionalen Belastung der Parteien und insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder.
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Schadensliquidation
Rechtsanwalt Jochen Stöver betreut private Mandanten und Versicherungen bei der Schadensabwicklung und der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus Schadensereignissen. Die Kanzlei verfügt über eine umfangreiche Praxis auch in der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Ferner werden von der Kanzlei auch Rechtsfragen in den Gebieten des Haftpflicht-, Kasko-, Lebens-, Unfall-, Gebäude- und Sachversicherungsrechts behandelt.
Zudem kann Rechtsanwalt Stöver auf eine lange Erfahrung in der Beratung und Vertretung sowohl von Ärzten als auch Patienten bei Kunstfehler- und anderen Regressansprüchen zurückgreifen (auch Berufshaftpflichtversicherungsrecht).
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Jochen Stöver betreut Unternehmen und Arbeitnehmer im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, insbesondere bei der Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der rechtlichen Beurteilung von Mitbestimmung und Sozialplänen.
Schwerpunktmäßig befasst sich die Kanzlei mit Kündigungsschutzprozessen (Abwehr einer Kündigung auf Arbeitnehmerseite, Durchsetzung einer Kündigung auf Arbeitgeberseite), wobei auch hier nicht der Prozess an sich, sondern stets das gewünschte Ergebnis im Mittelpunkt steht.
Strafrecht
Rechtsanwalt Jochen Stöver berät und verteidigt Mandanten mit dem Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei auch in den Bereichen Umweltstrafrecht und im sonstigen Strafrecht mit den üblichen Problemen vertraut.
Hervorzuheben sind in diesem Bereich profunde Kenntnisse in der Vertretung von Opfern von Straftaten.
Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Stöver betreut Kommunen, Zweckverbände und private Mandanten in allen Bereichen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes. Hinzu kommen die Gestaltung von Satzungen und Erschließungsverträgen ebenso wie das Wasser- und Abwasserwirtschaftsrecht und das Abfallrecht sowie das Umweltrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht und das Gewerbeaufsichtsrecht runden die Kenntnisse und Erfahrungen der Kanzlei in diesen Rechtsgebieten ab.

